Die Kanzlei
Wir sind für SIE da, egal ob es sich bei Ihnen um eine/n Einzelanmelder*in, ein Start-Up oder ein Unternehmen handelt.
Der wichtigste Punkt bei der Zusammenarbeit – Vertrauen! Unsere langjährige nationale und internationale Erfahrung im Bereich der gewerblichen Schutzrechte nutzen wir, um gemeinsam mit Ihnen den für Sie bestmöglichen Weg zu erarbeiten, der strategisch und wirtschaftlich für Sie von Vorteil ist.
Was bieten wir genau an?
- Bedürfnisorientierte und persönliche Betreuung
- Schnelle Reaktion auf Ihre Anfragen
- Internationales Netzwerk an Kolleginnen und Kollegen in Bereichen des geistigen Eigentums zur Anmeldung und Durchsetzung Ihrer Schutzrechte
- Anmeldung, Verwaltung und Durchsetzung von technischen Schutzrechten im In- und Ausland (Patent und Gebrauchsmuster)
- Anmeldung, Verwaltung und Durchsetzung von Marken und Designs
- Unterstützung bei Domain-Streitigkeiten
- Strategische Beratungen in Bezug auf gewerbliche Schutzrechte
- Aufbau von IP-Portfolien
- Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten, beispielsweise in Einspruchs-, Nichtigkeits- und Löschungsverfahren sowie Verletzungsprozessen.
- Unterstützung und Durchsetzung der Rechte aus dem Arbeitnehmererfindungsgesetz für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen
Dr. Müller-Kühne
Frau Patentanwältin Dr. Johanna K. Müller-Kühne ist auf Erteilungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt sowie der Weltorganisation für geistiges Eigentum spezialisiert. Sie hat bereits zahlreiche Verletzungsverfahren vor deutschen Gerichten sowie Verfahren zur Durchsetzung von Schutzrechten geführt.
Nach Ihrer Promotion in Biochemie durchlief Frau Dr. Müller-Kühne die Ausbildung zur deutschen Patentanwältin und Europäischen Patentanwältin. Sie ist Vertreterin vor:
Durch Ihre Technikaffinität unterstützt und vertritt Frau Patentanwältin Dr. Müller-Kühne Mandanten aus dem Life Science Bereich, insbesondere Medizin(-technik), Chemie, Pharmazie, Agrartechnologie, alternativen Energien sowie bei computerimplementierten Erfindungen. Ferner unterstützt Sie Start-Ups sowie Unternehmen bei der Förderung Ihrer Erfindungen und kostengünstigen Absicherung dieser. Weiterhin vertritt Frau Dr. Müller-Kühne Mandanten im Bereich des Marken- und Designrechts und unterstützt Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen im Hinblick auf Ihre Rechte aus dem Arbeitnehmererfindungsgesetz.
Vertretungsberechtigungen
- dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
- dem Bundespatentgericht (BPatG)
- dem Europäischen Patentamt (EPA)
- dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
- der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
- dem Einheitlichen Patentgericht (EPG)