Design

Das Design schützt die Erscheinungsform eines Teils Ihres Produkts oder Ihres gesamten Produkts. Die Form­ und Farbgestaltung können Sie dabei in einer zwei­ oder dreidimensionalen Abbildung darstellen.

Die Eintragung eines Designs gewährt Ihnen das ausschließliche Recht, das geschützte Design zu benutzen. Anderen ist es verboten, das Design ohne Ihre Genehmigung zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen, zu gebrauchen oder zu besitzen.


Räumliche Schutzwirkung

Die Schutzwirkung des Designs ist räumlich beschränkt, d.h. es gilt nur für das Land bzw. die Region in dem/der es erteilt wurde.


Möglichkeiten der Anmeldung


Voraussetzungen

Neunheit
Ihr Design muss neu sein, d.h. vor dem Anmeldetag darf kein identisches oder nur in unwesentlichen Merkmalen abweichendes Design veröffentlicht, ausgestellt oder sonst auf den Markt gebracht worden sein.

Eigenart
Der Gesamteindruck Ihres Designs muss sich für den informierten Benutzer von den bekannten Designs unterscheiden.

Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) erfolgt keine Prüfung der materiellen Schutzvoraussetzungen, wodurch das eingetragene Design auch als ungeprüftes Schutzrecht bezeichnet wird. Die Schutzvoraussetzungen werden erst im Nichtigkeitsverfahren oder in Verletzungsverfahren vor Gericht ermittelt.


Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen

Für die Ausarbeitung Ihrer Patentanmeldung benötigen wir Informationen zu Ihnen und Ihrer Erfindung.


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