Patent
Ein erteiltes Patent verleiht dem Patentinhaber eine Monopolstellung und garantiert ihm somit ein ausschließliches Verwertungsrecht. Patentschutz kann für alle technischen Erfindungen in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen für ein Patent
Neuheit
Die Erfindung gilt als neu, wenn zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht alle Merkmale der Erfindung der Öffentlichkeit zugänglich waren. Das heißt, falls irgendwo auf der Welt Ihre Erfindung durch schriftliche oder mündliche Offenbarung oder beispielsweise den Verkauf eines Produktes der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, gehört die Erfindung zum sogenannten Stand der Technik und ist nicht mehr neu.
Erfinderische Tätigkeit
Die Erfindung beruht auf einer erfinderischen Tätigkeit, wenn die Erfindung sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Geringe Änderungen, die naheliegend sind, lassen sich daher nicht durch ein Patent schützen.
Gewerbliche Anwendbarkeit
Auf gewerblicher Anwendbarkeit beruht die Erfindung, wenn diese auf einem beliebigen gewerblichen Gebiet benutzt oder hergestellt werden kann. Erfindungen, die sich nicht realisieren lassen, sind nicht gewerblich anwendbar. Gleiches gilt für Erfindungen, die aus sozial-ethischen Gründen als nicht gewerblich anwendbar angesehen werden.
Räumliche Schutzwirkung
Die Schutzwirkung eines Patents ist räumlich beschränkt, d.h. ein Patent gilt nur für das Land bzw. die Region in dem/der es erteilt wurde.
Möglichkeiten der Patentanmeldung
- Nationale Patentanmeldung: Individueller Schutz in bestimmten Ländern
- Regionale Patentanmeldung: Mit nur einer Anmeldung ist es möglich Ihre Erfindung in mehreren Ländern zu schützen.
- Internationale Patentanmeldung: Eine Anmeldung mit einheitlichen Formvorschriften, einer internationalen Recherche und Veröffentlichung.
Wichtig! Eine internationale Patentanmeldung führt nicht zu einem internationalen Patent!
Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Möglichkeiten sowie der Vor- und Nachteile der einzelnen Verfahren. Sprechen Sie uns einfach an!
Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen
Für die Ausarbeitung Ihrer Patentanmeldung benötigen wir Informationen zu Ihnen und Ihrer Erfindung.
- Namen und Anschrift des Anmelders
- Angaben zum Erfinder: Name, Anschrift, ggf. Staatsangehörigkeit
- Namen und Anschrift des Erfinders ggf. Staatsangehörigkeit
- Detaillierte Beschreibung Ihrer Erfindung
Bitte lassen Sie hierbei kein Merkmal Ihrer Erfindung aus! Merkmale, die in den Anmeldeunterlagen nicht vorhanden sind, können nicht nachträglich in die Anmeldung mit eingebracht werden. - Stand der Technik
Erläutern Sie kurz welches Produkt oder Verfahren bekannt ist. Weisen die bekannten Produkt oder Verfahren Probleme auf, welche durch die Erfindung gelöst werden? Oder ist das Produkt oder Verfahren eine Verbesserung oder eine Alternative zu bereits Bekanntem? Um den Stand der Technik zu Ihrer geplanten Anmeldung zu ermitteln, können Sie jedoch auch gerne eine entsprechende Recherche beauftragen. Falls Sie Interesse haben, sprechen Sie uns hierfür einfach an! - Abbildungen
Abbildungen können Ihre Erfindung verdeutlichen und das Verständnis dieser verbessern. Bitte beachten Sie bei den Abbildungen, dass diese kontrastreich, schwarz/weiß und ohne Text dargestellt sind. Für eine ausreichende Qualität übermitteln Sie uns Ihre jede Ihrer Abbildungen in einer separaten Datei, vorzugsweise als jpg.-Datei. - Veröffentlichung
Planen Sie Ihre Erfindung zu veröffentlichen, beispielsweise einen mündlichen Vortrag zu halten, in einer Zeitschrift zu publizieren oder anderweitig zu bewerben oder zu verkaufen? Bitte teilen Sie uns dies auch mit einem ungefähren Datum der Veröffentlichung mit.
Für Recherchen zum Stand der Technik können Sie uns ebenfalls gerne beauftragen. Dies hilft, Doppelentwicklungen zu vermeiden und die Erfolgsaussichten der Anmeldung zu steigern.
Haben Sie noch Fragen? Melden Sie sich einfach!