Patent

Ein erteiltes Patent verleiht dem Patentinhaber eine Monopolstellung und garantiert ihm somit ein ausschließliches Verwertungsrecht. Patentschutz kann für alle technischen Erfindungen in Anspruch genommen werden.


Voraussetzungen für ein Patent

Neuheit
Die Erfindung gilt als neu, wenn zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht alle Merkmale der Erfindung der Öffentlichkeit zugänglich waren. Das heißt, falls irgendwo auf der Welt Ihre Erfindung durch schriftliche oder mündliche Offenbarung oder beispielsweise den Verkauf eines Produktes der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, gehört die Erfindung zum sogenannten Stand der Technik und ist nicht mehr neu.

Erfinderische Tätigkeit
Die Erfindung beruht auf einer erfinderischen Tätigkeit, wenn die Erfindung sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Geringe Änderungen, die naheliegend sind, lassen sich daher nicht durch ein Patent schützen.

Gewerbliche Anwendbarkeit
Auf gewerblicher Anwendbarkeit beruht die Erfindung, wenn diese auf einem beliebigen gewerblichen Gebiet benutzt oder hergestellt werden kann. Erfindungen, die sich nicht realisieren lassen, sind nicht gewerblich anwendbar. Gleiches gilt für Erfindungen, die aus sozial-ethischen Gründen als nicht gewerblich anwendbar angesehen werden.


Räumliche Schutzwirkung

Die Schutzwirkung eines Patents ist räumlich beschränkt, d.h. ein Patent gilt nur für das Land bzw. die Region in dem/der es erteilt wurde.


Möglichkeiten der Patentanmeldung

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Möglichkeiten sowie der Vor- und Nachteile der einzelnen Verfahren. Sprechen Sie uns einfach an!


Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen

Für die Ausarbeitung Ihrer Patentanmeldung benötigen wir Informationen zu Ihnen und Ihrer Erfindung.

Für Recherchen zum Stand der Technik können Sie uns ebenfalls gerne beauftragen. Dies hilft, Doppelentwicklungen zu vermeiden und die Erfolgsaussichten der Anmeldung zu steigern.


Haben Sie noch Fragen? Melden Sie sich einfach!